1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort oder bei Übergabe gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die in dem Lieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte.
Ein Vertrag mit Eventsolution-Mallorca gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber unser Angebot mündlich, schriftlich oder per E-Mail annimmt, dem Auftraggeber auf seine Bestellung ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Auftragsbestätigung schriftlich per Post oder E-Mai zugeht oder Eventsolution-Mallorca mit der Ausführung der Leistung beginnt.
2. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen des Equipments am Veranstaltungsort, und endet mit dem Wiedereintreffen des Equipments beim Vermieter. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, kann der Mietpreis entsprechend nachberechnet werden. Die Mindestmietzeit beträgt 24 Stunden (= 1 Tag).
3. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang tritt bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) ein und erlischt bei Rückgabe oder Abholung durch den Vermieter.
4. Gebrauch der Mietsache
Das vermietete Equipment ist Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt des Mietgegenstandes verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung des Mietgegenstandes.
5. Haftung und Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand des vermieteten Equipments zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Equipment im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, den fehlerhaften Mietgegenstand austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Fälle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind aus der Haftungsbegrenzungsklausel ausgenommen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung sowie Diebstahl trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht.
7. Lizenzen
Dem Mieter wird für die Mietdauer eine darauf zeitlich befristete Lizenz erteilt, um die auf den Geräten installierte Software zu nutzen.
8. Rücktritt des Mieters
Erfolgt ein Rücktritt vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, behält sich der Vermieter vor, Stornokosten zu erheben.
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30% der vereinbarten Mietsumme
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% der vereinbarten Mietsumme.
Rücktritt bis 07 Tage vor Mietbeginn: 75% der vereinbarten Mietsumme.
Rücktritt bis 03 Tage vor Mietbeginn: 100% der vereinbarten Mietsumme.
Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter mindert den vereinbarten Mietpreis nicht.
9. Rechte Dritter
Der Mieter hat das Equipment von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages das vermietete Equipment dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
10. Lieferfristen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Es gelten die Lieferfristen im jeweiligen Angebot. Die Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten und beginnen mit Eingang der nach Angebot vereinbarten Vorauszahlung. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
11. Zahlung
Der Mietpreis, ist nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug per Vorkasse oder in Bar zu zahlen. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen kann der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Equipment nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Eventcenter von Eventsolution-Mallorca zurückzugeben. Die Rückgabe ist erst bei Abgabe aller Mietgegenstände im Eventcenter von Eventsolution-Mallorca abgeschlossen. Eventsolution-Mallorca behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
13. Verspätete Rückgabe der Mietsache
Bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird der Mietgegenstand nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
14. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenverabredungen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Eventsolution-Mallorca, C/ Son Julia 11, Nave 6, E-07620 Llucmajor. VAT - ESY4647434E. Gerichtsstand ist das Amtsgericht von Palma de Mallorca (Placa del Mercat, 12, 07001 Palma, Illes Balears, Espana).
Alle früheren Mietbedingungen für Leistungen von Eventsolution-Mallorca werden durch diese AMB ersetzt. Diese AMB gelten für alle Mietleistungen von Eventsolution-Mallorca ab dem Stand dieser AMB.
Llucmajor, 01.12.2021